Verkaufs- und Lieferbedingungen
der ELBE TEAM Klaus-Peter Greuling Handelsagentur e.K.


1. Geltung:

1.1. Es gelten die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung, sofern sie nicht von unseren nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen.

1.2. Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

1.3. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten sowohl in Bezug auf alle von uns direkt erfolgenden Lieferungen und Fakturierungen als auch in Bezug auf alle Lieferungen und Fakturierungen, die in unserem Auftrag von einem unserer Vertragslieferanten ausgeführt werden.

 

2. Auftragserteilung:

2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

2.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt wirksam erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der termingerechten Ausführung des Auftrages zustande. Als termingerechte Ausführung gilt dann eine Lieferung innerhalb von plus/minus 18 Tagen, gerechnet von dem in der Bestellung genannten Liefertermin.

2.3. Maßgebend für Inhalt und Umfang unserer Pflichten sind unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon sind nur dann maßgebend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

 

3. Preise:

3.1. Unsere Preise sind Stückpreise und verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Die in unserer Auftragsbestätigung bzw. in unserer Rechnung genannten Preise gelten nur für den konkreten Auftrag.

3.3. Versandkosten, Kosten besonderer Verpackung oder sonstige zusätzlichen Aufwendungen werden gesondert berechnet und sind vom Käufer zu tragen.

 

4. Lieferung:

4.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Versandlager Deutschland auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

4.2. Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen, falls unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unseres Einflußbereiches die Einhaltung unmöglich gemacht haben (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerungen bei Zulieferern oder Unterlieferanten usw.). Haben wir die Verzögerung zu vertreten, gilt eine Nachlieferfrist von 18 Tagen. Schadensersatzansprüche für die Nichteinhaltung von Liefer- bzw. Nachlieferfristen sind ausgeschlossen.

4.3. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.

4.4. Kommt der Käufer seiner Abnahmepflicht nicht nach, können wir nach Setzung einer Nachfrist von 18 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

5. Gewährleistung:

5.1. Unsere Angaben über unsere Produkte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

5.2. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Beanstandungen, die später als 18 Tage nach Erhalt erhoben werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.

5.3. Retouren müssen avisiert und freigemacht geschickt werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Rückerstattung des für den normalen Paketversand per Post oder Paketdienst verauslagten Retourenportos.

5.4. Bei berechtigten Beanstandungen beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht bzw. die Gewährleistungspflicht des von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages), Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder ggfls. auf Nachbesserung. Schlägt eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb von 18 Tagen nach Erhalt der Mangelrüge fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl nur entweder Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

5.5. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Waren, die wir bzw. die die von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten vertreiben, frei von Schutzrechten Dritter sind.

 

6. Eigentumsvorbehalt:

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum bzw. Eigentum des von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten.

6.2. Der Käufer ist berechtigt, unsere Ware bzw. die Ware der von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns bzw. des von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten gegenüber nicht im Rückstand ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

6.3. Verarbeitet, vermischt oder verbindet der Käufer Ware, die wir oder von uns beauftragte Lieferanten geliefert und fakturiert haben, so erwerben wir bzw. der von uns beauftragte Lieferant Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

6.4. Die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokurrent) tritt der Käufer mit allen aus dem Weiterverkauf entstehenden Nebenrechten an uns bzw. an den von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten ab. Der Käufer ist bis auf Widerspruch berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.

6.5. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die in unserem Eigentum bzw. im Eigentum eines von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten stehenden Waren zugreifen.

6.6. Wir bzw. die von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten sind berechtigt, unseren bzw. ihren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, sobald der Käufer mit der Erfüllung einer fälligen Vertragspflicht oder der Bezahlung einer Rechnung ganz oder teilweise in Rückstand gerät oder sich sonst vertragswidrig verhält.

6.7. Die Ausübung des Eigentumsrechts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

 

7. Zahlung:

7.1. Unsere Rechnungen bzw. die Rechnungen der von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten sind spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang bis spätestens 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 4 Prozent Skonto. Skontoabzug kann nur beansprucht werden, wenn wir bzw. der von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragte Lieferant innerhalb der Skontofrist uneingeschränkt über den Zahlbetrag verfügen können. Abweichende Zahlungsbedingungen für Neukunden, Kunden an deren Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit Zweifel bestehen, sowie für Kunden die in der Vergangenheit in Zahlungsverzug geraten sind, bleiben vorbehalten. Abweichende Zahlungsbedingungen für Aktionsware und Posten bleiben ebenfalls vorbehalten.

7.2. Ist die Zahlung nicht bis zu ihrer Fälligkeit eingegangen, sind wir bzw. der von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragte Lieferant berechtigt, von diesem Zeitpunkt an auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 6,75 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

7.3. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen sind wir oder die von uns mit Lieferung und Zahlung beauftragten Lieferanten zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

7.4. Unabhängig von anderweitigen Bestimmungen des Käufers sind wir bzw. die von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten berechtigt, Zahlungen zunächst auf bestehende ältere Forderungen aufzurechnen.

7.5. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7.6. Nehmen wir oder die von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten Schecks entgegen, wozu jedoch keinerlei Verpflichtung besteht, gilt die Zahlung erst mit der vorbehaltlosen Einlösung als bewirkt. Gleiches gilt auch für Zahlungen im Lastschriftverfahren. Wechselzahlung wird nicht akzeptiert.


8. Datenschutz, Haftungsbeschränkung:

8.1. Sämtliche Daten aus der Geschäftsverbindung werden von uns und den von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten gespeichert und verarbeitet.

8.2. Soweit uns bei der Vertragsabwicklung nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt, sind Schadensersatzansprüche gegen uns grundsätzlich ausgeschlossen.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit, Fristen:

9.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg bzw. Ort/Sitz des mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten.

9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

9.4. Erklärungsfristen sind nur eingehalten, sofern uns die Erklärung innerhalb der Frist zugegangen ist.

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