
Verkaufs-
und Lieferbedingungen
der ELBE TEAM Klaus-Peter Greuling Handelsagentur e.K.
1. Geltung:
1.1.
Es gelten die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie
in ihrer jeweils neuesten Fassung, sofern sie nicht von unseren
nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen.
1.2.
Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
1.3.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten sowohl in Bezug auf
alle von uns direkt erfolgenden Lieferungen und Fakturierungen als
auch in Bezug auf alle Lieferungen und Fakturierungen, die in unserem
Auftrag von einem unserer Vertragslieferanten ausgeführt werden.
2.
Auftragserteilung:
2.1.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
2.2.
Ein verbindlicher Vertrag kommt wirksam erst mit unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung oder mit der termingerechten Ausführung
des Auftrages zustande. Als termingerechte Ausführung gilt
dann eine Lieferung innerhalb von plus/minus 18 Tagen, gerechnet
von dem in der Bestellung genannten Liefertermin.
2.3.
Maßgebend für Inhalt und Umfang unserer Pflichten sind
unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon sind
nur dann maßgebend, wenn wir sie schriftlich bestätigt
haben.
3.
Preise:
3.1.
Unsere Preise sind Stückpreise und verstehen sich zzgl. der
zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2.
Die in unserer Auftragsbestätigung bzw. in unserer Rechnung
genannten Preise gelten nur für den konkreten Auftrag.
3.3.
Versandkosten, Kosten besonderer Verpackung oder sonstige zusätzlichen
Aufwendungen werden gesondert berechnet und sind vom Käufer
zu tragen.
4.
Lieferung:
4.1.
Alle Lieferungen erfolgen ab Versandlager Deutschland auf Rechnung
und Gefahr des Käufers.
4.2.
Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen, falls
unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unseres Einflußbereiches
die Einhaltung unmöglich gemacht haben (z.B. höhere Gewalt,
Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerungen bei Zulieferern
oder Unterlieferanten usw.). Haben wir die Verzögerung zu vertreten,
gilt eine Nachlieferfrist von 18 Tagen. Schadensersatzansprüche
für die Nichteinhaltung von Liefer- bzw. Nachlieferfristen
sind ausgeschlossen.
4.3.
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
4.4.
Kommt der Käufer seiner Abnahmepflicht nicht nach, können
wir nach Setzung einer Nachfrist von 18 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5.
Gewährleistung:
5.1.
Unsere Angaben über unsere Produkte erfolgen nach bestem Wissen
und Gewissen, stellen jedoch keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
dar.
5.2. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt
zu überprüfen. Beanstandungen, die später als 18
Tage nach Erhalt erhoben werden, sind ausgeschlossen, es sei denn,
es handelt sich um versteckte Mängel.
5.3.
Retouren müssen avisiert und freigemacht geschickt werden.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Rückerstattung
des für den normalen Paketversand per Post oder Paketdienst
verauslagten Retourenportos.
5.4.
Bei berechtigten Beanstandungen beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht
bzw. die Gewährleistungspflicht des von uns mit Lieferung und
Fakturierung beauftragten Lieferanten nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung,
Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages), Minderung
(Herabsetzung des Kaufpreises) oder ggfls. auf Nachbesserung. Schlägt
eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb von 18 Tagen nach
Erhalt der Mangelrüge fehl, kann der Käufer nach seiner
Wahl nur entweder Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages verlangen.
5.5.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Waren,
die wir bzw. die die von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten
Lieferanten vertreiben, frei von Schutzrechten Dritter sind.
6.
Eigentumsvorbehalt:
6.1.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer
unser Eigentum bzw. Eigentum des von uns mit Lieferung und Fakturierung
beauftragten Lieferanten.
6.2.
Der Käufer ist berechtigt, unsere Ware bzw. die Ware der von
uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns bzw.
des von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten
gegenüber nicht im Rückstand ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
6.3.
Verarbeitet, vermischt oder verbindet der Käufer Ware, die
wir oder von uns beauftragte Lieferanten geliefert und fakturiert
haben, so erwerben wir bzw. der von uns beauftragte Lieferant Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware
zum Gesamtwert.
6.4.
Die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen (einschließlich
Saldoforderungen aus Kontokurrent) tritt der Käufer mit allen
aus dem Weiterverkauf entstehenden Nebenrechten an uns bzw. an den
von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten
ab. Der Käufer ist bis auf Widerspruch berechtigt, die abgetretenen
Forderungen einzuziehen.
6.5.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren,
wenn Dritte auf die in unserem Eigentum bzw. im Eigentum eines von
uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten stehenden
Waren zugreifen.
6.6.
Wir bzw. die von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten
Lieferanten sind berechtigt, unseren bzw. ihren Eigentumsvorbehalt
geltend zu machen, sobald der Käufer mit der Erfüllung
einer fälligen Vertragspflicht oder der Bezahlung einer Rechnung
ganz oder teilweise in Rückstand gerät oder sich sonst
vertragswidrig verhält.
6.7.
Die Ausübung des Eigentumsrechts bedeutet nicht den Rücktritt
vom Vertrag.
7.
Zahlung:
7.1.
Unsere Rechnungen bzw. die Rechnungen der von uns mit Lieferung
und Fakturierung beauftragten Lieferanten sind spätestens 30
Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungseingang bis spätestens 10 Tagen ab Rechnungsdatum
gewähren wir 4 Prozent Skonto. Skontoabzug kann nur beansprucht
werden, wenn wir bzw. der von uns mit Lieferung und Fakturierung
beauftragte Lieferant innerhalb der Skontofrist uneingeschränkt
über den Zahlbetrag verfügen können. Abweichende
Zahlungsbedingungen für Neukunden, Kunden an deren Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit Zweifel bestehen, sowie für Kunden
die in der Vergangenheit in Zahlungsverzug geraten sind, bleiben
vorbehalten. Abweichende Zahlungsbedingungen für Aktionsware
und Posten bleiben ebenfalls vorbehalten.
7.2. Ist die Zahlung nicht bis zu ihrer Fälligkeit eingegangen,
sind wir bzw. der von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragte
Lieferant berechtigt, von diesem Zeitpunkt an auf den Rechnungsbetrag
Verzugszinsen in Höhe von 6,75 Prozent über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7.3.
Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge
einschließlich Zinsen sind wir oder die von uns mit Lieferung
und Zahlung beauftragten Lieferanten zu keiner weiteren Lieferung
aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
7.4.
Unabhängig von anderweitigen Bestimmungen des Käufers
sind wir bzw. die von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten
Lieferanten berechtigt, Zahlungen zunächst auf bestehende ältere
Forderungen aufzurechnen.
7.5.
Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen
Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
7.6.
Nehmen wir oder die von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten
Lieferanten Schecks entgegen, wozu jedoch keinerlei Verpflichtung
besteht, gilt die Zahlung erst mit der vorbehaltlosen Einlösung
als bewirkt. Gleiches gilt auch für Zahlungen im Lastschriftverfahren.
Wechselzahlung wird nicht akzeptiert.
8. Datenschutz, Haftungsbeschränkung:
8.1.
Sämtliche Daten aus der Geschäftsverbindung werden von
uns und den von uns mit Lieferung und Fakturierung beauftragten
Lieferanten gespeichert und verarbeitet.
8.2.
Soweit uns bei der Vertragsabwicklung nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt, sind Schadensersatzansprüche
gegen uns grundsätzlich ausgeschlossen.
9.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit,
Fristen:
9.1.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg bzw.
Ort/Sitz des mit Lieferung und Fakturierung beauftragten Lieferanten.
9.2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3.
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
9.4.
Erklärungsfristen sind nur eingehalten, sofern uns die Erklärung
innerhalb der Frist zugegangen ist.
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